Junge schaut durch Zaun

Zaunspitzen erst ab 1,80 m – was soll das?

Ein geplanter oder bereits aufgestellter Zaun ist immer wieder Grund für erbitterte Auseinandersetzungen, die regelmäßig vor Gericht enden. Neben Streitpunkten wie dem grundsätzlichen Verlauf, der Höhe und Blickdichte sind insbesondere Zaunspitzen umstritten, wie sie die beliebten Doppelstabmattenzäune und verwandten Schmuckzäune zieren. Verständlich, denn dabei geht es nicht mehr nur um geschmackliche Differenzen, sondern eine potenzielle Verletzungsquelle. 

Über den Sinn von Zaunüberständen

Über den Sinn von himmelwärts ausgerichteten Zaunüberständen und spitzenverzierten Schmuckzäunen braucht man gar nicht lange diskutieren: Sie sollen fremde Personen davon abhalten, die Begrenzung zu überwinden und das Grundstück zu betreten. Da es jedoch in den meisten Fällen Kinder und Jugendliche sind, die einfach nur ihr entfleuchtes Spielzeug wiedererlangen möchten, gilt seit Jahren die Regel: Sogenannte Übersteigschutze dürfen erst ab einer Zaunhöhe von 1,80 m eingesetzt werden. Aber wie bindend ist sie eigentlich?

Kein gesetzliches Verbot für Zaunspitzen

Ein bundeseinheitliches Gesetz, in dem eine exakte Höhenvorgabe formuliert ist, existiert zwar tatsächlich nicht. Dafür greifen andere, allgemein formulierte Paragrafen, die die Möglichkeiten einer beliebigen Aufstellungspraxis einschränken. So wird bei Verletzungen an Zaunspitzen regelmäßig die „Verkehrssicherungspflicht“ wirksam, deren Missachtung nach § 823 BGB zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen kann.

Gefahren sollte vorgebeugt werden

Wer demnach eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss die erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, damit sich aus ihr keine Gefahren ergeben. Zaunspitzen gehören zweifellos dazu. Denn gerade bei Kindern müssen deren besondere Neugier und ihr geringes Gefahrerkennungsvermögen berücksichtigt werden. Wie gesundheitsgefährdend das Erklimmen eines niedrigen Zauns mit Spitzen wirklich ist, können sie also gar nicht einschätzen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Metallzaun wie die Doppelstabmatte oder Holzzaun wie den Jägerzaun handelt.

Bei Stacheldrähten oder aufgesetzten Stacheldrahtbewehrungen in Wohngebieten wird sogar von einer „allgemeinen Gefahr für öffentliche Sicherheit“ ausgegangen, weshalb sie ohne Ausnahmegenehmigung gar nicht installiert werden dürfen. Zu den Ausnahmen zählen beispielweise prominente oder sonstig gefährdete Personen, die Ihre Privatsphäre oder Leib und Leben in besonderer Weise schützen müssen.

Handeln Sie wie die Profis und beachten Sie die ATV DIN 18320:2015-08

Errichten Sie einen Doppelstabzaun in Eigenregie, empfiehlt es sich, der DIN-Richtlinie 18320 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) zu folgen, die für Landschaftsbauarbeiten herausgegeben wurden. Seit der Aktualisierung im Jahre 2015 sind darin auch Vorgaben für Zaunarbeiten enthalten. Sie orientieren sich unter anderem nach den Unfallverhütungsvorschriften für Schulen (GUV-V S1) sowie für Kindergärten und Tagesstätten (GUV-V S1).

Entscheidend ist dabei der § 3.11. In ihm ist festgelegt, dass öffentlich zugängliche Zaunanlagen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht bis zu einer Standhöhe von unter 180 cm nicht mit einem Übersteigschutz ausgestattet werden dürfen. Ebenfalls müssen Pfosten, Bespannung oder Belattung ohne scharfkantige und spitze Überstände auskommen.

Zaunbau: Sicherheit und DIN-Normen

Ohne die DIN-Vorgaben einzuhalten, werden gewerbliche Zaunbauer weder öffentliche Aufträge erhalten noch private Aufträge ausführen. Bauen Sie den Zaun selbst auf, sollten auch Sie sich zumindest bei den straßenzugewandten Zaunabschnitten ebenfalls daran halten. Bei öffentlich unzugänglichen Abgrenzungen beispielsweise zum Nachbarn können Sie mit ihm zwar eine abweichende Absprache treffen – die Sie in jedem Fall vertraglich festhalten sollten.

Aber auch der Vertrag und ein aufgestelltes Warnschild garantieren nicht, dass Sie bei Verletzungen von zivilrechtliche Schadensersatzleistungen verschont bleiben. Richter entscheiden regelmäßig zugunsten der Geschädigten. Vom Streit und lebenslang beißenden Gewissen, dass sich ein Nachbarskind ausgerechnet an Ihrem Zaun schwer verletzt hat, ganz zu schweigen. Warum das Risiko also eingehen? Für einen Ball, der sich ab und an auf Ihr Grundstück verirrt …? Einen Erwachsenen mit Einbruchvorsatz wird ein niedriger Zaun selbst mit Spitzen nicht hindern. Also im Zweifelsfalle lieber gleich höher planen. Einem Kind, das dann jedes Mal bei ihnen klingeln muss, um seinen Ball wiederzuerhalten, wird es zunehmend unangenehm sein. Vielleicht sogar mit dem Lerneffekt, künftig weniger wild oder anderswo zu bolzen.

Persönliche Zaunberatung

Lassen Sie sich gerne von dem MR-Shop Zaunexperten ausführlich zu den Details beraten. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 02574 / 8837840. Zudem stehen wir jeder Zeit gerne für eine kostenlose Beratung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

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