Wer ein Gelände einfrieden und zu diesem Zweck einen Zaun aufstellen möchte, hat die große Auswahl. Doch egal welchem Zweck der Zaun dienen soll – ohne Halt gebende Pfosten geht es nicht. Ob Doppelstabmatte, Maschendraht– oder Schmuckzaun: Erst die passenden Zaunpfosten geben der Einfriedung den erforderlichen Stand. Haben Sie sich entschieden, ob Sie sie den Zaunpfosten mit Bodenhülsen, einer Aufschraubplatte oder einem Betonfundament verankern möchten, stellt sich möglichweise noch eine knifflige Frage: Auf welcher Seite des Zauns müssen die Pfosten installiert werden – oder mit anderen Worten: Wie herum gehört der Zaun aufgestellt?
Zaunpfosten und Matten installieren: Ein Land, viele Regeln
Eine bundesweit einheitliche Regelung, wie eine Einfriedung auszusehen hat und beschaffen sein soll, gibt es nicht. Um die für Ihre Region gültigen Vorschriften in Erfahrung zu bringen, empfehlen wir, dass Sie sich in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands informieren. Teilweise haben Gemeinden spezifische Vorschriften – etwa in Bebauungsplänen oder diversen Satzungen – welche technischen und visuellen Anforderungen Grundstücksbegrenzungen erfüllen müssen. Mitunter können bei Zäunen bestimmte Höhen- und Materialvorgaben gemacht werden. Manchmal schreibt eine Gemeinde vor, dass Drahtzäune zu bepflanzen sind oder erlaubt grundsätzlich nur eine Hecke als Einfriedung. Mit einem Anruf bei der Gemeindeverwaltung lassen sich viele dieser Fragen bereits im Vorfeld klären. Das ist allemal einfacher und günstiger, als einen installierten Zaun wieder entfernen zu müssen, weil er gegen Vorgaben verstößt.
Faustregel: Die schöne Zaunseite zeigt nach außen
Fast alle Zäune haben zwei Gesichter: Eine „schöne“ mit der Außenverkleidung und eben deren Kehrseite. Grundsätzlich sollte die schöne Seite des Zauns nach außen gerichtet sein, also zum Nachbarn, zur Straße o. ä. Die Rückseite, auf der sich für gewöhnlich auch die stützenden Zaunpfosten für befinden, sollte ins Innere des eingefriedeten Geländes blicken. Vor allem die seitlichen Pfosten sollen dem eigenen Grund zugewandt sein. Haben Sie hingegen Zaunelemente, die zwischen den Pfosten aufgehängt werden, stellt sich die Frage der Position nicht: Zaunpfosten und Zaun stehen ja ohnehin in einer Linie. Es versteht sich von selbst, dass alle Elemente – ob Zaun, Pfosten oder dessen Fundament – sich auf Ihrem Grundstück befinden und nicht die Grenze zum Nachbarn überschreiten. Herausfordernd wird die Frage nach der Pfostenaufstellung dann, wenn es sich bei dem betreffenden Zaun um einen von Nachbarn gemeinschaftlich errichteten Grenzzaun handelt.
Suchen Sie vor der Zaunaufstellung das Gespräch mit den Nachbarn
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden! Wer diesem Sprichwort folgt, lebt auch in Zaunfragen leichter. Vieles kann geregelt werden, wenn man mit seinen Nachbarn in Kontakt tritt – bereits während der Planung wohlgemerkt. Wenn Sie gemeinsam vereinbaren, wie die Einfriedung beschaffen sein soll, wird Ärger bereits im Vorfeld vermieden. Es kann auch hilfreich sein, einmal mit offenen Augen durch die Nachbarschaft zu gehen und so einen Eindruck zu gewinnen, ob der eigene Zaun und dessen Pfosten im Vergleich mit den ortsüblichen Einfriedungen völlig aus dem Rahmen fällt. Wenn Sie ihre Nachbarn einbeziehen, lässt sich vieles einvernehmlich regeln, das gilt auch für Zaunpfosten.
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