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Seit dem Jahr 2015 breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) zunehmend in Europa aus und betrifft immer häufiger Höfe in der EU. Im September 2020 wurde schließlich erstmals ein Fall in Deutschland, genau genommen in Brandenburg, bestätigt. Zwar handelte es sich um ein Wildschwein. Dennoch waren die Auswirkungen auf den Schweinemarkt bzw. die Preise für Schweinefleisch in Deutschland deutlich spürbar. Denn sofort nach der offiziellen Bestätigung des ASP-Falls verhängten Japan, China und Südkorea Importstopps für Schweinefleisch aus der Bundesrepublik. Wenig später folgten Brasilien und Argentinien. Daher machten sich schon damals viele deutsche Landwirte erhebliche Sorgen um ihre Existenz.

Seitdem wir bereits vor fast genau einem Jahr über die Lage berichteten, sind die Ansteckungsgefahr und Infektionsrate weiter deutlich gestiegen. Im Windschatten von Corona stand es halt nur nicht im Fokus der medialen Aufmerksamkeit. Viele Länder, die ein Importstopp gegen Deutschland verhängten, haben 2021 dennoch (wieder) selbst massiv mit der ASP zu kämpfen. Darunter China, Indien und zahlreiche andere Länder Asiens; auf den Philippinen wurde im Mai sogar der Notstand ausgerufen.

Lage in Osteuropa spitzt sich zu

Für unsere heimischen Bestände ist unverändert besonders bedrohlich, was sich in Osteuropa abspielt. Dort hat sich neben Russland unser direkter Grenznachbar Polen zu einem beständigen ASP-Hotspot entwickelt. Seit dem erstmaligen Auftreten vor knapp sieben Jahren hat es dort laut der obersten Veterinärbehörde nie so viele Ausbrüche in der Landwirtschaft gegeben, wie im Oktober dieses Jahres. Insgesamt 110 Fälle wurden dort in Schweinehaltungen registriert. Gleichzeitig steigt die Zahl der infizierten Wildschweine als hauptsächlicher Weiterverbreiter des Virus auf 3.500 an.

Drei Hausschweinbestände sind in Deutschland infiziert

In Deutschland sind weiterhin die östlichen Bundesländer besonders stark von der Schweinepest betroffen. Zählte man Mitte November 2020 in ganz Deutschland gerade mal 150 bestätigte Fälle und zudem nur unter Wildschweinen, so sind es aktuell in Brandenburg und Sachsen fast 2.474. Inbegriffen sind diesmal leider auch Hausschweine. Schon im Juli 2021 wurden die schlimmsten Befürchtungen wahr: Die Krankheit griff auf den Hausschweinbestand über und infizierte drei Haltungen in den brandenburgischen Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch Oderland. Weitere Fälle sind bei den Nutztieren zum Glück bislang ausgeblieben.

Drastische staatliche Schutzmaßnahmen

Aufgrund der wachsenden Gefahrenlage wurden von den betroffenen und angrenzenden Regionen teilweise drastische Schutzmaßnahmen ergriffen. So sind Kleinsthalter von Hausschweinen in den Gefahrenzonen seit August dazu angehalten, ihren Bestand gegen eine Zahlung von 200 Euro pro Schwein für 24 Monate aufzulösen. In Frankfurt (Oder) trat die neue Tierseuchenverordnung in Kraft, weshalb Bürger sowohl den Stadtwald als auch Felder oder Wiesen außerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr betreten dürfen. Deutlich erweitert wurden zudem die sonstigen Restriktions- und Schutzzonen, meistens verbunden mit der Errichtung weiterer Kilometer Schutzzäune in unterschiedlichen Ausführungen.

Diese Vorkehrungen können Sie selbst gegen die ASP treffen

Dreckige Schweinenase afrikanische Schweinepest

Glücklicherweise gibt es einige Möglichkeiten, mit der Landwirte ihren wertvollen Nutztierbestand vor Gefahren von außen schützen können. Übrigens nicht nur gegen die Schweinepest, sondern auch Räuber wie dem sich ausbreitendem Wolf.

Eine herausgehobene Rolle spielen dabei bereits erwähnte Umzäunungen. Sie verhindern in großer Dimension als Forst- und Wildzaun zum einen, dass die Wildschweine die Grenze zwischen Polen und Deutschland passieren können. Zum anderen hindern sie auf überschaubarer Fläche als Weidezaun die Hausschweine daran, Ihren vorgesehenen Bereich zu verlassen und sich zu infizieren. Gleichzeitig halten die sie natürlich die Wildschweine aus den Nutztierflächen heraus.

Als weiterer Punkt spielt eine ordnungsgemäße Einfriedung eine wichtige Rolle, sobald der Bestand von der Afrikanischen Schweinepest getroffen werden sollte. Denn nur wenn eine solche Einfriedung des Betriebes – neben weiteren Voraussetzungen – gegeben ist, kann der Landwirt Schadensersatz durch die Tierseuchenkasse, kurz TSK, geltend machen. Der Betreiber des Hofes muss also zuverlässig sicherstellen, dass kein an der Afrikanischen Schweinepest erkranktes Tier zu seinem eigenen Tierbestand gelangen kann. Verstößt der Landwirt gegen die Vorlagen der Tierseuchenkasse, so können die Entschädigungszahlungen deutlich gekürzt werden oder im schlimmsten Fall ganz entfallen.

ASP-Schutzzäune vom MR-Shop

Aufgrund der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest ist es im Interesse jedes Landwirts mit Schweinen im Nutztierbestand, eine geeignete Umfriedung zu errichten. Dafür bieten wir zum einen Doppelstabmattenzäune an. Diese schützen Ihre Tiere und damit Ihren Betrieb zuverlässig vor einem möglichen Eindringen infizierter Tiere. Geht es um größere Absperrbereiche, wie sie beispielsweise zwischen der deutsch-polnischen Grenze installiert werden, sind Knotengeflechte ideal. Diese sollten eine Mindesthöhe von 1,20 m und Längsdrahtstärke von mindestens 2,5 mm besitzen, damit sie von den Tieren nicht überwunden oder zerstört werden können. Ideale Beispiele sind unser Wildzaun Knotengeflecht 200/22/15 S und Wildzaun Wildgatter AS 200/17/15 S, die wir im mr-shop inklusive des notwendigen Zubehörs anbieten.

Hintergrund Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwerwiegende Virusinfektion, die sowohl Haus- als auch Wildschweine betrifft. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar, für Schweine verläuft sie hingegen in der Regel tödlich. Daher handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die umgehend gemeldet werden muss, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Hat sich ein Tier mit dem Erreger angesteckt, so entwickelt es sehr schwere Allgemeinsymptome, die allerdings unspezifisch bleiben. Rasch stecken sich auch die anderen Tiere des Bestandes an und erkranken ebenfalls. Damit ist der gesamte Schweinebestand und schlimmstenfalls die Existenz des ganzen Betriebes in Gefahr, denn die zuständige Behörde kann die Keulung des vollständigen Schweinebestandes anordnen. Im schlimmsten Fall ist von dieser schwerwiegenden Maßnahme nicht nur der eigene Betrieb betroffen, sondern abhängig von den Umständen auch der Nachbarbetrieb.

Die Übertragung der vor allem unter Landwirten gefürchteten Krankheit erfolgt meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren über deren Sekret, Sperma, Blut, wobei letzteres den effizientesten Übertragungsweg darstellt. Allerdings kann der Erreger auch auf indirektem Weg weitergegeben werden, zum Beispiel durch Speiseabfälle oder Schweinefleischerzeugnisse. Möglich ist die Übertragung auch über Fahrzeuge, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen sowie Kleidung und andere kontaminierte Ausrüstungsgegenstände.

Auf Grundlage der Schweinehaltungshygieneverordnung sind sowieso gewisse Hygienemaßnahmen im betrieblichen Ablauf der Schweinebetriebe gesetzlich vorgeschrieben. Diese garantieren bereits ein hohes Maß an Hygiene. Doch in Zeiten einer akuten Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest gilt es, die betriebliche Biosicherheit noch sorgfältiger als sonst einzuhalten, um den eigenen Bestand und damit das Überleben des Betriebs zu schützen.

Informationsquellen: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (bmel.de),  Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de), agrarheute.com

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