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Pflanzenschutzmittel finden in der heutigen Landwirtschaft sowie im Gartenbau vielfältigen Einsatz. Ihre Anwendung in diesem Bereich ist gang und gäbe. Ihr Nutzen für die Landwirtschaft ist unbestritten. Da sie jedoch gleichzeitig schädlich für die Umwelt sind, wurden eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Genehmigungen geschaffen, die zu beachten sind, wenn man mit Pflanzenschutzmitteln arbeitet. Unter anderem seien hier das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen – Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Vorgaben zum Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe (TRGS 514) genannt.

1. Verschiedenste Vorschriften für Pflanzenschutzmittel

pflanzenschutzmittel

Da man bei der Vielzahl an Vorschriften leicht den Überblick verlieren kann, bietet es sich an, bei der Planung eines Pflanzenschutzmittellagers die zuständigen Behörden, insbesondere die Untere Wasserbehörde und gegebenenfalls das Bauamt, mit einzubeziehen. Hier erfahren Sie die genauen Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Diese richten sich nicht nur danach, welche Mittel zum Einsatz kommen sollen, sondern auch nach dem Standort Ihres Betriebs. Befindet sich dieser zum Beispiel in einem Wasserschutzgebiet, so werden die Vorgaben strenger sein.

2. Worauf sie achten müssen

Neben den spezifischen gesetzlichen Vorgaben gibt es noch einige allgemeine Grundsätze für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Diese gelten für die Lagerung aller Pflanzenschutzmittel, unabhängig von den Inhaltsstoffen dieser.

  • Bewahren Sie Pflanzenschutzmittel immer in fest verschlossenen Originalverpackungen auf.
  • Lagern Sie die Mittel in einem separaten Raum mit stabilen Wänden, einbruchsicheren Fenstern und einer festen Tür, die stets abgeschlossen ist.
  • Stellen Sie sicher, dass Unbefugte keinen Zutritt zu dem Lagerraum erhalten.
  • Der Lagerraum sollte gut belüftet, frostsicher sowie kühl und trocken sein.
  • Lagern Sie die Pflanzenschutzmittel nicht zusammen mit Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Dünger oder Branntkalk.
  • Der Lagerraum darf nicht aus brennbarem Baumaterial gebaut sein. Im Lager selbst sind keine Holzregale erlaubt. Der Boden muss so beschaffen sein, dass bei einem Schadensfall keine Pflanzenschutzmittel in den Untergrund oder die Kanalisation gelangen können.
  • Belassen Sie keine großen Gebindeeinheiten in den Kartons.
  • Kennzeichnen Sie das Lager für die Pflanzenschutzmittel als solche, indem Sie die Tür dazu mit einem Aufkleber „Pflanzenschutzmittel – Unbefugten ist der Zutritt verboten“ versehen. Die Aufkleber erhalten Sie über den IVA, den Handel oder den Pflanzenschutzdienst.
  • Bewahren Sie in der Nähe des Lagers, jedoch gesondert von den Pflanzenschutzmitteln, Schutzausrüstungen (Handschuhe, Brille, Atemschutz usw.) auf.
  • Heben Sie die Sicherheitsdatenblätter, die Sie beim Kauf der Mittel oder über den Handel erhalten haben, sorgfältig in Ihrem Betrieb auf. Diese Sicherheitsdatenblätter führen alle Verwendungsvorschriften sowie Sicherheitsanforderungen im Umgang und beim Abfüllen der jeweiligen Pflanzenschutzmittel auf.
  • Führen Sie gewissenhaft eine Lagerliste, die Ihnen jederzeit eine Bestandaufnahme ermöglicht.
  • Vermeiden Sie es brennbare Mittel (F und F+) zusammen mit giftigen (T) bzw. sehr giftigen (T+) Mitteln zu lagern.
  • Stellen Sie sicher, dass 10 % der Lagermenge aufgefangen werden können. Wenn sich Ihr Betrieb in einem Wasserschutzgebiet befindet, so erhöht sich dieser Prozentsatz auf 100 %.
  • Sollte doch einmal ein Schadensfall eintreten, so halten Sie Bindemittel, Schaumlöscher und andere erforderliche Hilfsmittel bereit.
  • Entsorgen Sie alte Produkte über den Sondermüll. Die Adresse erfahren Sie von Ihrem örtlichen Müllentsorger.
  • Entsorgen Sie leere Gebinde von Pflanzenschutzmitteln über das PAMIRA System.

3. Unsere Empfehlung für die sichere Lagerung

Natürlich finden Sie auch in unserem Online-Shop einen entsprechenden Aufbewahrungsschrank für Pflanzenschutzmittel. Der Mauser Pflanzenschutzschrank/ Umweltschrank ist abschließbar und mit Auffangwannen versehen. Somit entspricht er den gesetzlichen Vorgaben zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Zusätzlich zeichnet er sich durch besondere Robustheit und Langlebigkeit aus. Wenn Sie noch Fragen zu dem Schrank haben, beraten wir Sie gerne dazu.

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Der MR-Shop ist spezialisiert auf den Verkauf technischer Produkte für die Landwirtschaft, das Bauwesen, die Industrie sowie Privatpersonen. Unser redaktionelles Expertenteam recherchiert zu aktuellen Themen und stellt für Sie regelmäßig hilfreiche Informationen und Fachwissen aus den verschiedenen Branchen bereit. Neben Lösungsleitfäden und Anwendungsempfehlungen teilen Kunden ihre persönlichen Erfahrungen mit den Produkten, die sie im MR-Shop erworben haben.