Doppelstabmattenzäune erfreuen sich bei Grundstückeigentümern großer Beliebtheit. Dafür gibt es auch gute Gründe: Sie sind stabil, langlebig und bieten dem Betrachter darüber hinaus auch einen harmonischen Anblick. Da die standardisierten Zaunelemente in verschiedenen Höhen erhältlich sind – das Spektrum reicht von 63 Zentimetern bis zu 203 Zentimetern – lässt sich der Doppelstabmattenzaun auch flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen. Aber spätestens, wenn die Zaunplanung konkrete Formen annimmt, stellt sich die Frage: Wie hoch darf der Zaun eigentlich sein?

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Zaunhöhen sind Sache der Länder

Eine bundeseinheitliche Regelung über die zulässige maximale Höhe eines Zaunes gibt es nicht. Dieses Themenfeld regeln in Deutschland die einzelnen Bundesländer und das jeweilige Bau- beziehungsweise Nachbarrecht. Zum Teil weichen die Vorgaben der einzelnen Länder recht deutlich voneinander ab. Die meisten allerdings gestatten bei Gartenzäunen eine maximale Höhe von 1,20 Metern. Im Einzelnen sind das

Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Schleswig-Holstein
Thüringen

Brandenburg und auch Berlin sind geringfügig großzügiger: Hier darf ein Zaun oder eine Mauer bis zu 1,25 Meter hoch sein. Baden-Württemberg gestattet innerhalb von Ortschaften eine Höhe von bis zu 1,50 Metern. Den Spitzenreiter nimmt Sachsen-Anhalt ein: Hier dürfen die Zäune sogar eine Höhe von 2 Metern erreichen. Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben keine gesonderten Regelungen. Allerdings kann es sein, dass die einzelnen Gemeinden spezifische Vorschriften haben.

Auch Gemeinden können die Zaunhöhe regeln

Wer einen Doppelstabmattenzaun aufstellen möchte, sollte es allerdings nicht nur die Regeln seines Bundeslandes im Blick behalten. Mitunter haben auch die einzelnen Städte und Gemeinden eigene Vorgaben für Wohngebiete. Auskunft darüber erhält man bei der Baubehörde seiner Kommune.

Auf der Gemeinde-Ebene spielt vor allem die sogenannte „Ortsüblichkeit“ hinsichtlich der zulässigen Zaunhöhe eine Rolle. Als ortsübliche Einfriedung werden Zäune, Mauern oder Sichtschutze angesehen, die sich ins Gesamtbild einer Straße oder eines Wohngebiets einfügen. Ein Blick in die Nachbarschaft kann also bereits Aufschluss darüber geben, welche Zaunhöhe üblich und zulässig ist.

Welche Höhe ist zulässig, wenn der Doppelstabmattenzaun ein Sichtschutz ist?

Soll der Doppelstabmattenzaun nicht nur als symbolische Grenze, sondern mittels eingezogener Sichtschutzstreifen als Sichtschutz dienen, liegen die Dinge etwas anders. Zwar gibt es auch hier keine Regeln, die für die gesamte Bundesrepublik Gültigkeit haben. Grob gesagt darf ein Sichtschutz zwischen 1,70 und 1,90 Metern hoch sein.

Dabei sollten Sie beachten, dass ein solcher Sichtschutz mitunter als bauliche Anlage gelten kann und eine Baugenehmigung erfordert. Deshalb empfiehlt es sich auch in diesem Fall zunächst einen Blick in die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes werfen und sich auch beim Bauamt Ihrer Gemeinde erkundigen.

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