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Altöllagerung zur sicheren Entsorgung von Altöl

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  • 70 oder 100 Liter Auffangvolumen
  • Druckluftentleerung, Hydraulikkupplung oder Absaugpumpe
  • inkl. Auffangtrichter
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  • zum Auffangen von Altölen unter LKW und Bussen
  • 20 oder 90 Liter Auffangvolumen
  • Entleerung über Ablasshahn oder Hydraulikpumpe
ab 398,00 € * 468,24 € *
Altöl Einfülltrichter Altöltrichter für Schütz VET Tank
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  • verzinkt
  • für 2 " Gewindestutzen
  • inkl. Sieb
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  • Zulassung Lagerung Z-40.21-133
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  • mit Klappdeckel
  • speziell für die Altöl- und Chemikalienentsorgung
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30,05 € * 35,36 € *
MATO Altöl-Auffanggerät 75 Liter
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  • Behälterinhalt von 75 Litern
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  • mit Druckentleerung
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  • 2" Innengewinde
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Vorschriften beachten bei der Altöllagerung und der Entsorgung von Altöl

Viele landwirtschaftliche Betriebe, Werkstätten oder Unternehmen der Industrie- oder Baubranche kommen regelmäßig mit Altöl in Berührung. Ob bei der Altöllagerung oder der sicheren Entsorgung: Da Altöl zu den stark wassergefährdenden Stoffen zählt, sieht der betriebliche Umweltschutz eine besonders strenge und vorschriftsmäßige Handhabung vor – strenger noch als bei der Aufbewahrung von Frischöl.

Was unterscheidet die Altöllagerung von der Frischöllagerung?

Für die Altöllagerung greifen andere Vorschriften als für die Frischöllagerung. Und das hat einen berechtigten Grund: frisches Öl verändert nach Gebrauch seine Eigenschaften. Fiel es zuvor laut der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ noch in die Kategorie „schwach wassergefährdend“ (WGK 1) bzw. „deutlich wassergefährdend“ (WGK 2), gilt es anschließend aufgrund von verändernden Prozessen durch Hitze, Abrieb und Oxidation, als „stark wassergefährdend“ (WGK 3). Im Hinblick auf die Lagerung und den Schutz von Boden und Wasser bedarf es deshalb bei Altöl besonderer Vorsichtsmaßnahmen.

Allgemeine Anforderungen an die Altöllagerung

Je nach Menge des zu lagernden Altöls greifen verschiedene Maßnahmen, wie die Verpflichtung zur Anzeige und Prüfung ab einem Lagervolumen von mehr als 220 Litern. Eine unterirdische Lagerung ist wiederum unabhängig von der Lagermenge und immer anzeige- und prüfpflichtig. Je nach Art des Betriebes erfolgt die Anzeige entweder bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises (gilt für Privatpersonen und Landwirte) oder beim Gewerbeaufsichtsamt.

Allgemein gelten für eine sichere Lagerung von Altöl folgende Grundsätze:

Altöl darf nur in explizit dafür geeigneten Behältern gelagert werden.
Die Behälter – egal, ob Altöl-Fässer oder Kleingebinde – müssen auf einer zugelassenen Auffangwanne oder in einem abgedichteten Auffangraum untergebracht werden. Dabei ist ein Rückhaltevolumen zu gewährleisten, das mindestens 10 Prozent der Gesamtlagermenge oder aber den kompletten Inhalt des größten Behälters auffangen kann. Es zählt der größere Wert.
Frischölfässer dürfen nur mit Altöl gefüllt werden, wenn sie über eine Überfüllsicherung verfügen. Während des Vorgangs muss außerdem ein ausreichend großer Trichter verwendet werden.
Das Altöllager ist vor Beschädigungen durch Anfahren, sowie vor Witterungseinflüssen zu schützen.
Sowohl das Befüllen als auch das Entleeren der Altölgebinde muss auf einer stoffundurchlässigen Fläche mit entsprechendem Rückhaltevolumen durchgeführt werden.

Für die Altöllagerung in besonders geschützten Gebieten, wie z. B. Wasserschutzgebieten, sind verschärfte Vorschriften zu beachten.

Produkte, die eine sichere Lagerung und Entsorgung von Altöl gewährleisten

In unserem Sortiment finden Sie eine Reihe an Artikeln sowohl für die Altöllagerung als auch für die sichere Entsorgung von Altöl. Die angebotenen Produkte entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind explizit für den Gebrauch mit Altöl zugelassen. Die Altölsammelwagen und die Altölauffanggeräte sind bewährte Begleiter, wenn Ölwechsel unterhalb einer Hebebühne oder in einer Montagegrube durchgeführt werden. Dank der großen und höhenverstellbaren Auffangtrichter sowie des verbauten Fahrgestells ermöglichen Ihnen beispielsweise der Altölsammelwagen Samoa Hallbauer oder das MATO Altöl-Auffanggerät einen sauberen Prozess beim Ablassen und einen leichten Abtransport des Öls. Gleichzeitig ist durch die geschlossenen Sammelbehälter, die mit Volumen zwischen 70 und 100 Litern erhältlich sind, auch für die sichere Lagerung des Altöls gesorgt.

Wenn es mal etwas enger wird, empfehlen wir Ihnen einen Altöl-Auffangwanne aus Stahl. Er ist besonders flach konstruiert, sodass er problemlos unter einen Traktor oder einen LKW geschoben werden kann. Erhältlich ist er mit Rückhaltevolumen von 20 oder 90 Litern. Die anschließende Entleerung führen Sie entweder über den integrierten Ablasshahn oder mithilfe einer speziellen Absaugpumpe wie dem TECALEMIT Ölabsauggerät durch. 

Daneben finden Sie in unserem Sortiment weitere Hilfsmittel, die das Handling mit Altöl effektiv unterstützen. Dazu zählt z. B. der Altöltrichter für den Schütz VET Tank, der Ihnen ein tropffreies Befüllen oder Umfüllen in einen Schütz Altöltank ermöglicht. Eine ähnliche Kombilösung von Trichter und Altöltank bietet Roth mit seinen Altölbehältern zwischen 400 und 1.500 Litern an. Ein echter Klassiker ist zudem der Altölbehälter ASO-D 800 von BAUER, den Sie mit oder ohne Belüftungsrohr bei uns bestellen können.

Bei Fragen zur Altöllagerung beraten wir Sie gerne!

Wir stehen Ihnen bei all Ihren Fragen zu den Altölsammelwagen kostenlos und unverbindlich unter 0 25 74 / 88 37 840 zur Verfügung. Außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.
Gerne senden wir Ihnen auch unseren aktuellen MRWL Produktkatalog kostenlos zu.